20101123

Fälle im Sozialrecht

K hat nur einen Hoden. Das nimmt ihn ganz dolle mit. Deshalb hat er sich einen Kunsthoden einsetzen lassen. Nun verklagt er die gesetzliche Krankenkasse auf die 4000€ die ihn das ganze gekostet hat, weil er meint, einen Anspruch aus dem Körperzustand, nur einen Hoden zu haben, herrührt.

Das BundesSozialGericht lehnt den Anspruch ab.

Hodenloses Unrecht!

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