20120405

"Bordelle sind keine Vergnügungsstätte"

Mit Knicks und Dank an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg sei der heutige Tag geschmückt, denn der Gerichtshof hat festgestellt, dass Bordelle keine Vergnügungsstätten sind, sondern Gewerbebetriebe.

Das klingt jetzt erstmal albern, kann aber erläutert werden, macht es aber nicht weniger absurd. Die typische juristische Standarddefinition des Gewerbes ist ja "
Ein Gewerbe ist jede erlaube, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein kein freier Beruf ist".

Ein Bordell ist ja, aufgrund erlauberter Prostitution in diesem Rahmen, auch eine selbstständige Einrichtung, die für eine nach außen erkennbare Tätikeit, die sexuelle Befriedigung des/r Kunden/in, zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird. 

Trotzdem hat der Gerichtshof hier recht gut in die Scheisse gegriffen, denn im engeren Sinne geht man  bei einem Gewerbebetrieb ja auch von dem aus, was man sich landläufig darunter vorstellen würde. Produktionsbetriebe zum Beispiel. Ein Bordell produziert jetzt ja eher wenig. Wenn ich genauer darüber nachdenke eher...naja, viel heiße Luft, große mengen Schweiß und zu beseitigende Mengen an...werden Kondome noch aus Plastik hergestellt?, jedenfalls sowas. 

Das passt aber natürlich nicht in die Idee eines Gewerbebetriebs. Trotzdem muss man ab sofort damit leben, dass Bordelle auch überall da auffindbar sind, wo sich sonst nur Schwerindustrie anpflanzen dürfte. Ein doch recht seltsamer Gedanke. Also vergesst nicht, beim nächsten Bordellbesuch, ihr seid nicht zum Vergnügen da, ihr seid aus gewerblichen Gründen da.

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